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A L L G E M E I N E  

G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N​

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I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Firma Zwa Wågn mit Sitz in A-3242 Texing. Sie gelten mit Buchung der Dienstleistung, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird, als vereinbart. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.

  2. „Videos“/"Filme" im Sinne dieser AGB sind alle vom Videografen/Produzenten hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Bewegtbild, Ton, Bildfolgen, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)

 

 

II. Urheberrecht

  1. Dem Videografen/Produzenten steht das Urheberrecht an den Bild und Tonwerken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

  2. Die vom Videografen/Produzenten hergestellten Videos und Filme sind grundsätzlich nur für den eigenen und nicht kommerziellen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

  3. Überträgt der Videograf/Produzent Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

  4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Videografen/Produzenten über.

  5. Der Besteller eines Videos hat grundsätzlich kein Recht, das Produkt zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

  6. Bei der Verwertung der Videos kann der Videograf/Produzent, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Videos (Bild und Ton) genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Videografen/Produzenten zum Schadensersatz.

  7. Die Originaldateien verbleiben beim Videografen/Produzenten.

  8. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Videograf/Produzent die angefertigten Aufnahmen insbesondere zu Referenzzwecken (z.B. Foto-Plattformen, firmeneigene Webseite / Blog, Partnerwebseiten, Hochzeitsportale/Blogs und gedruckte Magazine) zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt veröffentlichen, vervielfältigen und verwenden darf.

  9. Der Videograf/Produzent verfügt zu Marketingzwecken seiner Leistungen über alle Urheber- und Eigentumsrechte aller Aufnahmen, die bei sämtlichen Shootings entstanden sind, zur Verwendung der Aufnahmen in Veröffentlichungen von Werbung in eigener Sache oder zu Demonstrationszwecken seines Portfolios.

  10. Natürlich respektiert der Videograf/Produzent die Privatsphäre aufs Äußerste und bittet um einen Hinweis, sollte die Verwendung nicht gewünscht sein. Selbstverständlich berücksichtigt er dann diesen Wunsch, bittet aber gleichzeitig zu bedenken, dass ein Portfolio für den Auftragnehmer essentiell ist.

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III. Reservierung von Terminen

  1. Aufgrund der zahlreichen Anfragen können wir angefragte Termine nicht reservieren, bis eine Zusage gemacht wurde. Unsere Termine sind heiß begehrt und wir vergeben diese nach dem "first come - first serve" - Prinzip. Des Weiteren geben wir keine Auskunft über andere Anfragen für das gleiche Datum.

  2. Nach einer Zusage reservieren wir den Termin für 48 Stunden. In diesen 48 Stunden ist die von uns erstellte Vereinbarung zu unterzeichnen. Im Fall von etwaigen Änderungen von Klauseln/Bestimmungen durch den Videografen und den Auftraggeber, beginnt diese Frist erneut. Sollte die Vereinbarung nicht innerhalb von 48 Stunden ausgefüllt werden, so gibt unser System den Termin wieder frei und die Vereinbarung, sowie der Link dazu verfallen und werden ungültig.

  3. Erst nach der Unterzeichnung einer Vereinbarung und einer getätigten Anzahlung ist ein Termin bei uns fixiert.

 

 

IV. Honorare, Eigentumsvorbehalt, Ausfallhonorar

  1. Für die Herstellung der Videos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst vom Auftraggeber zu tragen.

  2. Dem Videografen/Produzenten ist es vorbehalten, eine Anzahlung einzufordern. Diese wird vom Auftraggeber nach der Buchung eingeholt und beträgt mindestens 20% der vereinbarten Gesamtsumme. 

  3. Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. 

  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Videos im Besitz des Videografen/Produzenten.

  5. Reklamationen bezüglich Szenenauswahl, Schnitt, Musikauswahl oder der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Videografen/Produzenten bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Videograf/Produzent behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

  6. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen und Szenen im Filmmaterial, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion übergeben werden, durch den Videografen/Produzenten ausgewählt. 

  7. Storniert der Auftraggeber die Videografen-Buchung aus vorsätzlichen Gründen, wird dies wie folgt verrechnet: 

    1. Bis 4 Monate vor dem Hochzeitstermin werden 25% des Gesamtbetrages inkl. MwSt. verrechnet.

    2. Bis 2 Monate vor dem Hochzeitstermin werden 50% des Gesamtbetrages inkl. MwSt. verrechnet.

    3. Bis 1 Monate vor dem Hochzeitstermin werden 75% des Gesamtbetrages inkl. MwSt. verrechnet.

    4. Bis 14 Tage vor dem Hochzeitstermin werden 100% des Gesamtbetrages inkl. MwSt. verrechnet.

  8. Die Stornierungsgebühren entfallen bei Lockdown, Krankheit, Unfall oder Ableben.​

  9. Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten, Miet-Equipment usw. werden zusätzlich berechnet.

  10. Der Auftraggeber behält sich vor, diesen Vertag vor der vollständig geleisteten Anzahlung ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen.

 

 

V.  Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Videograf/Produzent für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden, wie der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts oder Daten haftet dieser – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern oder anderen digitalen Medien, beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.

  2. Der Videograf/Produzent verwahrt die Daten und Videos sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Videos nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

  3. Der Videograf/Produzent ist bemüht, die vereinbarten Szenen zu filmen und allen besprochenen Wünschen nachzukommen, kann aber aufgrund der Gegebenheiten vor Ort nicht dafür garantieren.

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VI. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte

  1. Der Auftraggeber erwirbt an den Videos nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

 

 

VII. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Auftraggeber/Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Videografen/Produzenten alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Videograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, ist ihm unbedingt eine Kontaktperson zu nennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung, sowie bereits 2 Stunden vor deren Beginn, als verantwortlicher Ansprechpartner telefonisch für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als 6 Stunden dauern, ist der Videograf und deren Assistent/en zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.

  2. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, Mitwirkende (z.B. Hochzeitsgäste) darüber zu informieren, dass Ton- und Bildaufzeichnungen gemacht werden. Sollte jemand nicht einverstanden sein, gefilmt zu werden, so trägt der Auftraggeber die Verantwortung, den Videografen/Produzenten darüber zeitgerecht zu informieren. Diese Personen werden selbstverständlich bestmöglich berücksichtigt.

 

 

VIII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Videograf/Produzent nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Videografen/Produzenten, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis.

  2. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Videograf/Produzent auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Videografen/Produzenten kein Schaden entstanden ist.

  3. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Videograf/Produzent auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

  4. Liefertermine für Videos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Videografen/Produzenten bestätigt worden sind.

  5. Der Videograf/Produzent haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  6. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt.

  7. Bei Stornierungen des Auftrages (Absage des vereinbarten Termins) durch den Auftraggeber, gelten die Bestimmungen, die im Punkt III,7 angeführt sind. 

  8. Sollte der Videograf/Produzent am vereinbarten Termin verhindert sein, (plötzlicher Krankheitsfall/Unfall) so liegt es in seiner Verantwortung, für Ersatz zu Sorgen. Hierfür werden keine Zusatzkosten verrechnet. 

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IX. Lieferung des Films:

  1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde wurde, dauert die Fertigstellung eines Films maximal 4,5 Monate. 

  2. Die Videoübergabe erfolgt auf digitalem Wege über eine Cloud.

  3. Der Auftraggeber erhält nach Beendigung der Produktion einen Download-Link mit allen bestellten Videos in voller Qualität und Größe. (4K)

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X. Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden.

  2. Der Videograf/Produzent verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Mehr dazu unter Datenschutz.

 

 

XI. Vertragsstrafe, Schadenersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von Zwa Wågn) erfolgter Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 1000,- € pro Video und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche. 

 

 

XII. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Zwa Wågn. Die AGB gelten ab dem 01.01.2021

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